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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Preiswerte Absicherung der Hinterbliebenen

Sie übernehmen täglich Verantwortung für Ihre Familie und möchten, dass es ihr gut geht. Sichern Sie Ihre Liebsten mit einer VGH Risiko­lebens­versicherung ab, um im Falle Ihres Ablebens zum Beispiel die Immobilien­finanzierung oder die Ausbildung Ihrer Kinder zu sichern.

Die VGH Risiko­lebens­versicherung bietet Ihnen:

  • Günstige Absicherung Ihrer Angehörigen
  • Besonders wichtig zur Absicherung einer Immobilien-Finanzierung oder zur Kredit­absicherung
  • Als Partner­tarif abschließbar

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Minimale Grund­versorgung

Die gesetzliche Renten­versicherung bietet nur eine sehr geringe Grund­versorgung für Hinter­bliebene.

Für Alle sinnvoll

Für jeden, der seine Liebsten für den Fall des vorzeitigen Ablebens beispiels­weise durch Unfall oder Krankheit vor finanziellen Folgen schützen will.

Klare Bedingungen

Im Versicherungs­fall zahlt die VGH die Todes­fall­leistung an die berechtigte Person aus. Wenn Sie den Ablauf­zeitpunkt erleben, wird keine Leistung fällig und der Versicherungs­schutz endet.

Details

Die VGH Risiko­lebens­versicherung im Detail

Entscheiden Sie individuell, welche Leistung Ihre Angehörigen im Falle Ihres Ablebens erhalten sollen.

Die Stiftung Warentest empfiehlt mindestens das Drei- bis Fünffache des Brutto­jahres­einkommens des Versicherten, um eine finanzielle Absicherung für Hinter­bliebene sicher­zustellen. Laufende Kredite, Hypotheken oder andere Verbindlich­keiten sollten zusätzlich in diese Rechnung mitein­bezogen werden.

  VGH Risiko­lebens­versicherung
Hinterbliebenen­absicherung bei Tod (Info)
Versicherungs­summe (Info) individuell wählbar
Laufzeit (Info) individuell wählbar
Heirats- und Kinder­bonus (Info)
Zahlung bei Unfall­tod (Info)
Persönliches Anpassungs­recht (Info)
Umtausch­recht in Renten­versicherung (Info)
Als Partner­tarif abschließbar
Dynamik (Info)

Wunderbar wandelbar

Umtauschrecht in VGH PrivatRente mit Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung.

Service

Schnelle Antworten finden

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Für jeden, der seine Liebsten für den Fall des vorzeitigen Ablebens durch beispiels­weise Unfall oder Krank­heit vor finanziellen Folgen schützen will.

Ganz besonders wichtig ist sie für:

  • Junge Familien – denn der Tod des Versorgers kann den Hinter­bliebenen die finanzielle Lebens­grundlage schlagartig entziehen und sie vor große Probleme stellen.
  • Alle mit Zahlungs­verpflichtungen – denn jeder, der zum Beispiel Immobilien finanziert oder andere Zahlungs­verpflichtungen eingeht, sollte seine Angehörigen vor Rück­zahlungs­forderungen im Fall seines Todes schützen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Stiftung Warentest empfiehlt als Versicherungs­summe mindestens das Drei- bis Fünffache des Brutto­jahres­einkommens des Versicherten, um eine finanzielle Absicherung für Hinter­bliebene sicher­zustellen. Laufende Kredite, Hypotheken oder andere Verbind­lichkeiten sollten zusätzlich in diese Rechnung mitein­bezogen werden.

Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung laufen?

Es ist ratsam, Ihre Versicherung mindestens so lange laufen zu lassen, bis alle Kinder finanziell unab­hängig von Ihnen sind und zum Beispiel Ausbildung oder Studium abge­schlossen haben. Ehe­partner sollten beispiels­weise nach der Eltern­zeit in der Lage sein, die Familie allein zu versorgen. Ebenso sollten Sie Zahlungs­verpflichtungen wie zum Beispiel Zinsen und Tilgung von Darlehen in der Lauf­zeit berück­sichtigen.
 

Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt?

Im Versicherungs­fall zahlt die VGH die Todesfall­leistung an die berechtigte Person aus.

Wenn Sie den Ablauf­zeitpunkt erleben, wird keine Leistung fällig und der Versicherungs­schutz endet.

Die VGH bietet Ihnen aber auch an, die VGH Risiko­lebens­versicherung ohne erneute Gesund­heitsprüfung in eine Renten­versicherung umzuwandeln.

Brauchen beide Elternteile eine Risikolebensversicherung?

Der Haupt­verdiener sollte in jedem Fall abgesichert sein, um das im Todes­fall fehlende Einkommen auszu­gleichen. Außerdem ist es sinnvoll, den zum Beispiel nicht berufs­tätigen Lebens-/Ehe­partner abzusichern – besonders dann, wenn Kinder zu versorgen sind. So wird im Todesfall der Haupt­verdiener entlastet und kann zum Beispiel die Kinder­betreuung finanzieren. Tipp: Bei der VGH haben Sie die Möglichkeit, einen Partner­tarif abzuschließen.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.

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