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Unsere BLZ & BIC
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Voll im grünen Bereich.

Voll im grünen Bereich.

Selbstverpflichtend CO2-neutral bis 2035

Selbstverpflichtung

Nachhaltigkeit liegt bereits in den Genen der Sparkasse und gehört von jeher zu unserem Geschäftsmodell. Im Kern werden Kundengelder aus der Region eingesammelt und hier wieder als Kredite ausgegeben. Dieses Grundprinzip gilt bis heute und ist in unserer Satzung verankert. So ist es dann auch keine Überraschung, dass wir den aktuellen gesell-schaftlichen Wandel aktiv begleiten, indem wir uns selbst und unsere Kundenberatung nachhaltiger ausrichten. Beispielsweise haben wir uns selbstverpflichtet, bis zum Jahr 2035 CO2-neutral zu sein. Wir erwerben Kompetenz in der nachhaltigen Transformation, um Wegbegleiter für unsere Kunden zu sein - was gut für unsere Kunden ist, ist auch gut für uns.

Wir möchten nicht nur unseren Geschäftsbetrieb CO2-neutraler gestalten, sondern insbesondere auch Finanzierungen, Eigenanlagen und das Anlageangebot zunehmend auf Klimaziele ausrichten. Gewerbliche wie private Kunden unterstützen wir bei der Transformation zu einer klimafreundlichen Wirtschaft.

Ausgangspunkt der Selbstverpflichtung ist das Pariser Klimaschutzabkommen. Darin setzen sich Staaten weltweit das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius zu begrenzen – möglichst sogar auf 1,5 Grad Celsius.


Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften

Wir haben gemeinsam mit vielen anderen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe eine Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften unterzeichnet. Wir setzen uns in unserem Geschäftsgebiet für die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen ein.

Nachhaltigkeit in der gesamten Sparkassen-OrganisationIhre Sparkasse wird grüner
Erfahren Sie mehr über Haltung, Initiativen, Zahlen und Fakten.  

Offenlegungen

EU-Offenlegungs­verordnung – Nachhaltigkeits­bezogene Offen­legungen

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Kreissparkasse Bersenbrück mit Nachhaltigkeits­risiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeits­faktoren für Finanz­produkte gemäß EU-Offenlegungs­verordnung.

Nach­haltigkeit in der Anlage­beratung

Informationen im Rahmen der OffenlegungsVO für Finanz­berater (Anlageberatung)

Eine verantwortungsvolle Anlage­beratung gehört zum Selbstverständnis Ihrer Sparkasse. Daher wird auch der Faktor Nachhaltigkeit in der Anlageberatung berücksichtigt. Wie genau dies erfolgt, erfahren Sie im Rahmen der Informationen gemäß der nachhaltigkeits­bezogenen Offenlegungspflichten.

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Nach­haltigkeit in der Versicherungs­vermittlung

Informationen im Rahmen der OffenlegungsVO für Finanzberater (Versicherungs­vermittlung)

Auch in Versicherungsfragen berücksichtigt Ihre Sparkasse als regional verwurzeltes Kreditinstitut den Faktor Nachhaltigkeit. Wie genau dies erfolgt, erfahren Sie im Rahmen der Informationen gemäß der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.

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Nach­haltigkeit in der Vergütungspolitik

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Unsere Vergütungsstruktur richtet sich nach Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

 
Unsere Richtlinien

Unsere Richtlinien

Die Kreissparkasse Bersenbrück verpflichtet sich und ihre Lieferanten zur Einhaltung der folgenden Richtlinien.

Einkaufsrichtlinie

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Lieferantenrichtlinie

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