Checkliste

Checkliste für Angehörige

Diese Checkliste dient dazu, Ihren Angehörigen den Zugang zu wichtigen Dokumenten zu erleichtern und sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, um alle finanziellen Angelegenheiten im Detail zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Wichtige Informationen, die Sie notieren sollten:

  • Testament: Der genaue Aufbewahrungsort Ihres Testaments. 
  • Wichtige Dokumente: Der Ort, an dem Sie Dokumente wie Geburtsurkunde, Personalausweis und ähnliche Unterlagen hinterlegt haben. 
  • Steuerunterlagen: Die Aufbewahrungsstelle Ihrer Steuerunterlagen. 
  • Vollmachten: Namen und Kontaktdaten der Personen, die von Ihnen Vollmachten erhalten haben. 
  • Versicherungen: Eine Liste der Versicherungen, die im Falle Ihres Todes benachrichtigt werden müssen. 
  • Sterbegeldversicherung: Die Nummer Ihrer Sterbegeldversicherung und deren Verwahrort. 
  • Bestattungsvertrag: Der Aufbewahrungsort Ihres Bestattungsvertrags. Diese Notizen helfen dabei, im Ernstfall schnell und unkompliziert handeln zu können.

Liste bestehender Verträge und Accounts

  • Abonnements: Eine Übersicht über alle laufenden Abonnements, die nach Ihrem Tod gekündigt werden müssen. 
  • Versicherungen zur Kündigung: Versicherungsverträge, die beendet werden sollten. 
  • Versicherungen zur Weiterführung: Versicherungen, die fortgeführt und auf andere Personen umgeschrieben werden sollen.
  • Mietverträge: Details zu bestehenden Mietverträgen, die geregelt werden müssen.
  • Mitgliedschaften: Eine Liste aller Mitgliedschaften, die gekündigt werden sollten. 
  • Online-Konten & Accounts: Eine Übersicht über alle Online-Konten und Accounts, die gelöscht werden müssen. 
  • Zugangsdaten: Eine sichere Aufbewahrungsstelle für die Zugangsdaten zu Ihren Online-Konten und Accounts. Diese Informationen gewährleisten, dass Ihre Angehörigen alle notwendigen Schritte effizient und gemäß Ihren Wünschen durchführen können.

Liste bestehender Konten und Finanzunterlagen

  • Bankkonten: Eine vollständige Liste aller Ihrer Bankkonten, inklusive Bankverbindungen. 
  • Sparkonto: Der genaue Aufbewahrungsort der Unterlagen zu Ihrem Sparkonto. 
  • Daueraufträge: Eine Übersicht aller bestehenden Daueraufträge. 
  • Lastschriften: Eine Liste aller bestehenden Lastschriften, die regelmäßig von Ihren Konten abgebucht werden. 
  • Kontovollmachten: Informationen zu allen bestehenden Kontovollmachten, inklusive der Namen der Bevollmächtigten. 
  • Vermögensaufstellung: Der Ort, an dem eine umfassende Aufstellung Ihres Vermögens hinterlegt ist. Diese detaillierten Informationen sorgen dafür, dass Ihre finanziellen Angelegenheiten nahtlos geregelt werden können.

Darlegung eingegangener Verpflichtungen

  • Weiterzuführende Zahlungen: Eine Liste aller Zahlungen, die auch nach Ihrem Tod weitergeführt werden müssen, wie etwa Ratenzahlungen, Unterhaltsverpflichtungen oder andere regelmäßige finanzielle Verpflichtungen. 
  • Offene Ansprüche: Eine Übersicht über alle Personen oder Institutionen, die noch Ansprüche an Sie haben, sei es in Form von ausstehenden Rechnungen, Darlehen oder anderen Verbindlichkeiten. 
  • Übernommene Bürgschaften: Details zu allen Bürgschaften, die Sie übernommen haben, inklusive der Namen der Begünstigten und der Höhe der Bürgschaften. Diese Informationen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Verpflichtungen korrekt und vollständig erfüllt werden.

Persönliche Wünsche für die Beerdigung

  • Musikalische Gestaltung: Notieren Sie die Musikstücke oder Lieder, die bei Ihrer Beerdigung gespielt werden sollen, sei es während der Zeremonie oder bei der Trauerfeier.
  • Form der Beerdigung: Geben Sie an, ob Sie eine klassische Erdbestattung, eine Feuerbestattung oder eine alternative Bestattungsform bevorzugen. 
  • Ansprache: Falls Sie spezielle Wünsche für die Ansprache haben, notieren Sie, wer diese halten soll und welche Themen oder Erinnerungen darin enthalten sein sollten. Diese Notizen helfen Ihren Angehörigen, die Beerdigung ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und Ihre Wünsche zu respektieren.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Formalitäten

Formalitäten nach einem Todesfall

Leider ist es unvermeidlich, dass sich die Hinterbliebenen nach einem Todesfall um zahlreiche Formalitäten kümmern müssen. Diese Aufgaben umfassen unter anderem die Benachrichtigung von Behörden, die Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten, die Regelung von Bankkonten sowie die Organisation der Bestattung. Es ist ratsam, frühzeitig alle relevanten Unterlagen und Informationen bereitzustellen, um den Prozess für die Angehörigen so reibungslos wie möglich zu gestalten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die notwendigen Schritte zu planen und zu koordinieren, um Ihren Angehörigen in dieser schweren Zeit so viel Last wie möglich abzunehmen.

Die wichtigsten ersten Schritte nach einem Todesfall

Nach dem Verlust eines geliebten Menschen möchten sich die meisten gerne zurückziehen und in Ruhe trauern. Leider erfordern die Umstände jedoch, dass sich die Hinterbliebenen zeitnah um zahlreiche Formalitäten kümmern. Neben der Organisation der Beerdigung, der Veröffentlichung einer Todesanzeige und der Benachrichtigung von Freunden und Verwandten gibt es eine Reihe von Institutionen, die über den Todesfall informiert werden müssen. In der folgenden Checkliste haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:

  1. Standesamt
    Beantragen Sie spätestens am dritten Werktag nach dem (durch einen Arzt festgestellten) Tod des Angehörigen die Sterbeurkunde. Hierfür benötigen Sie die Geburtsurkunde und den Personalausweis des Verstorbenen. Bei Verheirateten wird zusätzlich die Eheurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil verlangt. Die Sterbeurkunde ist für alle weiteren Schritte unerlässlich. 
  2. Banken und Sparkassen
    Überprüfen Sie bestehende Daueraufträge, um sicherzustellen, dass sie entsprechend angepasst oder gelöscht werden. Achten Sie darauf, ob Abbuchungen vom Konto gerechtfertigt sind. Falls Sie keine Vollmacht über das Konto des Verstorbenen besitzen oder es sich nicht um ein gemeinsames Konto handelt, müssen Sie warten, bis die Erbschaftsangelegenheiten geklärt sind. 
  3. Versicherungen
    Informieren Sie frühzeitig alle relevanten Versicherungsgesellschaften, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig bei Lebens- und Sterbegeldversicherungen. Sollte der Verstorbene durch einen Unfall ums Leben gekommen sein, beantragen Sie die Auszahlung der Unfallversicherung.
  4. Krankenkasse
    Nach Benachrichtigung der Krankenkasse wird der Vertrag des Verstorbenen aufgelöst.
  5. Arbeitgeber
    Informieren Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen umgehend, falls dieser noch in einem Arbeitsverhältnis stand. 
  6. Arbeitsamt 
    War der Verstorbene arbeitslos, muss auch das Arbeitsamt benachrichtigt werden. Bereits ausgezahlte Beträge nach dem Todestag werden in der Regel zurückgefordert. 
  7. Weitere wichtige Tipps
    - Stornieren Sie gebuchte Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder mobile Essensversorgungen.
    - Kündigen Sie, falls erforderlich, den Mietvertrag des Verstorbenen.
    - Stellen Sie sicher, dass die Wohnung des Verstorbenen gegen Einbruch geschützt ist, da Todesanzeigen Einbrecher anziehen könnten.
    - Bewahren Sie alle erhaltenen Rechnungen, Urkunden und Dokumente sorgfältig auf, da sie später noch benötigt werden könnten. 

Diese Checkliste hilft Ihnen, in der schwierigen Zeit nach einem Todesfall die wichtigsten administrativen Schritte geordnet anzugehen. Sollten Sie Unterstützung bei der Erledigung dieser Formalitäten benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Vererben - die Kosten

Vererben – diese Kosten kommen auf mich zuBeim Vererben fallen verschiedene Kosten an. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Testament notariell beurkunden lassen. Einen Erbvertrag müssen Sie immer beim Notar abschließen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert Ihres Nachlasses.

Wert des VermögensBeurkundung (einfaches Testament) zzgl. MwSt. und AuslagenBeurkundung (gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag) zzgl. MwSt. und Auslagen
25.000 €115 €230 €
50.000 €165 €330 €
125.000 €300 €600 €
200.000 €435 €870 €
500.000 €935 €1.870 €
750.000 €1.335 €2.670 €
1.000.000 €1.735 €3.470 €

Übersicht – Notargebühren für die Beurkundung

Weitere Kosten beim Vererben

Neben den Notargebühren für die Beurkundung Ihres Testaments oder Erbvertrags fallen zusätzliche Kosten an, wenn Sie diese Dokumente sicher verwahren lassen möchten. Durch die Verwahrung beim Notar stellen Sie sicher, dass das Testament oder der Erbvertrag im Bedarfsfall schnell und zuverlässig gefunden wird. Hier sind die wichtigsten weiteren Kosten im Überblick:

  • Verwahrung beim Notar: Unabhängig von der Höhe Ihres Vermögens kostet die Verwahrung eines Testaments oder Erbvertrags beim Notar einmalig 75 Euro. Diese Gebühr deckt die sichere Aufbewahrung des Dokuments ab, sodass es im Ernstfall sofort zugänglich ist. 
  • Eintrag ins Zentrale Testamentsregister: Zusätzlich zur Verwahrungsgebühr fallen 18 Euro für den gesetzlich vorgeschriebenen Eintrag ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer an. Dieser Eintrag stellt sicher, dass das Dokument im Todesfall automatisch aufgefunden und berücksichtigt wird. Diese einmaligen Gebühren sind eine sinnvolle Investition, um sicherzustellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen korrekt umgesetzt werden.

Die Kombination aus notarieller Verwahrung und der Registrierung im Testamentsregister minimiert das Risiko, dass Ihr Testament verloren geht oder übersehen wird. Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Organisation dieser Formalitäten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Vorsorgevollmacht

Vorbeugen mit einer Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Diese Maßnahme stellt sicher, dass Ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Interessen in Ihrem Sinne weitergeführt werden, auch wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Vorsorgevollmacht – Diese Inhalte sollten berücksichtigt werden

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Damit diese Vollmacht rechtswirksam ist und alle relevanten Bereiche abdeckt, sollten Sie folgende Punkte unbedingt einbeziehen:

  1. Formale Voraussetzungen
    Sie müssen bei der Erteilung der Vorsorgevollmacht geschäftsfähig sein, das heißt, in der Lage, Ihren freien Willen zu äußern. Auch wenn keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, sollte die Vorsorgevollmacht aus Gründen der Rechtssicherheit immer schriftlich erteilt werden. Eine notarielle Beurkundung kann zusätzlich Sicherheit bieten. 
  2. Aufenthalt und Wohnung
    Legen Sie fest, ob Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter berechtigt ist, Ihre Wohnung zu kündigen oder einen Mietvertrag abzuschließen. Bestimmen Sie, ob die bevollmächtigte Person berechtigt ist, Verträge mit Pflegeheimen abzuschließen. 
  3. Bankangelegenheiten
    Bestimmen Sie, wer Ihre Konten verwalten darf. Denken Sie daran, zusätzlich eine Kontovollmacht bei Ihrer Bank zu hinterlegen, da Banken dies aus Haftungsgründen oft verlangen. Falls Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter Grundstücksgeschäfte tätigen soll (Kauf, Verkauf, Belastung), ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. 
  4. Behördenangelegenheiten
    Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter sollte berechtigt sein, Sie gegenüber Behörden wie Rentenversicherung oder Finanzamt zu vertreten. 
  5. Geltung über den Tod hinaus
    Ermächtigen Sie Ihre Bevollmächtigte oder Ihren Bevollmächtigten, auch nach Ihrem Tod Entscheidungen zu treffen, z. B. die Organisation und Bezahlung Ihrer Beerdigung ohne Erbschein. 
  6. Gesundheit und Pflege
    Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter sollte befugt sein, Entscheidungen über medizinische Maßnahmen in Ihrem Namen zu treffen. Dies umfasst auch die Umsetzung Ihrer Patientenverfügung und den Zugang zu medizinischen Akten. Beschreiben Sie ausdrücklich, welche medizinischen Maßnahmen die bevollmächtigte Person veranlassen oder ablehnen kann. 
  7. In-sich-Geschäft 
    Erlauben Sie Ihrer Bevollmächtigten oder Ihrem Bevollmächtigten, Gelder von Ihrem auf ihr/sein eigenes Konto zu überweisen, z. B. zur Bezahlung von Pflegekräften. 
  8. Post und Telefon
    Bestimmen Sie, ob die bevollmächtigte Person berechtigt ist, Ihre Post zu öffnen und Ihre Telefonanschlüsse zu verwalten. 
  9. Untervollmacht
    Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre bevollmächtigte Person eine weitere Person ermächtigen kann, in Ihrem Namen zu handeln, sollten Sie dies ausdrücklich ausschließen. 
  10. Vermögenssorge
    Legen Sie fest, ob die bevollmächtigte Person Ihr gesamtes Vermögen verwalten darf oder nur bestimmte Aufgaben wie das Bezahlen von Rechnungen übernehmen soll. 
  11. Vertretung vor Gericht
    Stellen Sie sicher, dass Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter Sie vor Gericht vertreten darf, falls dies notwendig wird. Durch die umfassende Berücksichtigung dieser Punkte stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht alle relevanten Lebensbereiche abdeckt und Ihre Interessen im Ernstfall vollumfänglich geschützt sind. 

Sollten Sie Unterstützung bei der Ausarbeitung oder Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Vorsorgevollmacht erstellen und registrieren lassen

Es gibt mehrere Wege, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, und jeder davon bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile. Da es bei einer Vorsorgevollmacht auf rechtliche Feinheiten ankommt, damit sie genau so wirkt, wie Sie es wünschen, empfehlen sich die folgenden drei Möglichkeiten:

  1. Nutzung von Vorlagen
    Es gibt zahlreiche Vorlagen für Vorsorgevollmachten, die alle wichtigen Lebensbereiche abdecken. Sie können diese Vorlagen verwenden, indem Sie die relevanten Bereiche ankreuzen und das Dokument unterschreiben. Diese Art der Vollmacht ist rechtssicher, sobald sie von Ihnen unterschrieben wurde. 
  2. Unterstützung durch Rechtsdienstleister
    Wenn Sie eine individuelle und umfassende Vorsorgevollmacht erstellen möchten, können Sie sich von sogenannten Rechtsdienstleistern unterstützen lassen. Diese Anbieter führen Sie durch gezielte Fragen und erstellen ein maßgeschneidertes Dokument, das alle für Sie wichtigen Aspekte beinhaltet. Dies bietet den Vorteil einer gewissenhaften und persönlichen Ausarbeitung. 
  3. Erstellung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt
    Eine weitere Option ist, die Vorsorgevollmacht von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt anfertigen zu lassen. In diesem Fall profitieren Sie von einer professionellen und rechtlich fundierten Erstellung der Vollmacht. Die ausstellende Person übernimmt dabei die Haftung für die Richtigkeit und Wirksamkeit des Dokuments.
    Registrierung der Vorsorgevollmacht
    Sobald Ihre Vorsorgevollmacht erstellt ist, können Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Diese Registrierung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch erhebliche Vorteile:
    - Schnelle Verfügbarkeit: Im Ernstfall kann das Gericht durch die Registrierung sofort erkennen, dass eine bevollmächtigte Person existiert. Dadurch wird verhindert, dass ein gerichtlicher Betreuer für Sie bestellt wird.
    - Rechtssicherheit: Die Registrierung sorgt dafür, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Notfall schnell gefunden und anerkannt wird.
    - Einfache Registrierung: Die Registrierung kann unkompliziert online durchgeführt werden, was den Prozess schnell und zugänglich macht. Die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister ist eine sinnvolle Maßnahme, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche im Fall der Fälle beachtet und umgesetzt werden. 

Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung oder Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Vorsorgevollmacht vs. Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind zwei wichtige Instrumente, die sich ergänzen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Sie erfüllen jedoch unterschiedliche Funktionen und sollten daher beide sorgfältig erwogen werden.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in bestimmten Bereichen Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Bereiche können von finanziellen Angelegenheiten über rechtliche Belange bis hin zur medizinischen Versorgung reichen. Die Vorsorgevollmacht regelt jedoch nicht im Detail, wie die bevollmächtigte Person in bestimmten Situationen handeln soll, sondern gibt ihr lediglich die rechtliche Befugnis dazu.

Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls wünschen oder ablehnen. Dies umfasst insbesondere Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Ernährung, Schmerztherapien und andere medizinische Eingriffe. Mit einer Patientenverfügung geben Sie Ihrer bevollmächtigten Person oder den behandelnden Ärzten klare Anweisungen, wie in bestimmten medizinischen Situationen verfahren werden soll.

Zusammenspiel von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Entscheidungsbefugnis: Die Vorsorgevollmacht gibt einer Person das Recht, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, die Patientenverfügung legt fest, welche Entscheidungen in medizinischen Fragen konkret getroffen werden sollen. Die bevollmächtigte Person kann auf Grundlage der Patientenverfügung handeln, was die Entscheidungsfindung erheblich erleichtert.
Vermeidung von Unsicherheiten: Da medizinische Entscheidungen oft schwerwiegende Konsequenzen haben, kann es für die bevollmächtigte Person eine große Erleichterung sein, wenn Sie durch eine Patientenverfügung bereits festgelegt haben, was in bestimmten Situationen geschehen soll. Dies verhindert Unsicherheiten und stellt sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Wichtige Hinweise
Regelmäßige Erneuerung: Es ist ratsam, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und zu erneuern, um sicherzustellen, dass sie Ihre aktuellen Wünsche widerspiegelt.
Notarielle Beglaubigung: Auch wenn eine notarielle Beglaubigung nicht zwingend erforderlich ist, bietet sie zusätzliche Rechtssicherheit. Durch die Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren. Insgesamt stellen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gemeinsam sicher, dass Ihre persönlichen, rechtlichen und medizinischen Interessen im Einklang mit Ihren Wünschen vertreten werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung beider Dokumente, um Ihre Vorsorge umfassend zu gestalten.

Vorsorgevollmacht vs. Betreuungsverfügung

Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Betreuungsverfügung sind wichtige Instrumente, um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten geregelt werden, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Allerdings gibt es wesentliche Unterschiede zwischen beiden, die Ihre Entscheidung beeinflussen können.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer von Ihnen ausgewählten Person die Befugnis, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person kann dann Entscheidungen in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten treffen, ohne dass ein Gericht eingreifen muss. Ein wesentlicher Vorteil der Vorsorgevollmacht ist, dass das Gericht die Eignung der bevollmächtigten Person in der Regel nicht überprüft. Das bedeutet, dass die von Ihnen ausgewählte Person direkt und ohne gerichtliche Aufsicht handeln kann.

Betreuungsverfügung
Alternativ zur Vorsorgevollmacht können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. In dieser Verfügung schlagen Sie dem Gericht eine Person vor, die im Bedarfsfall als Ihre rechtliche Betreuerin oder Ihr rechtlicher Betreuer fungieren soll. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht überprüft das Gericht bei einer Betreuungsverfügung jedoch die Eignung der vorgeschlagenen Person. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die von Ihnen vorgeschlagene Person ungeeignet ist – beispielsweise aufgrund von Interessenskonflikten, gesundheitlichen Problemen oder fehlenden Fähigkeiten – kann das Gericht eine andere Person als Betreuer oder Betreuerin bestellen.

Wesentliche Unterschiede und Überlegungen
Die Vorsorgevollmacht bietet Ihnen mehr Autonomie, da die von Ihnen ausgewählte Person ohne gerichtliche Kontrolle handeln kann. Die Betreuungsverfügung hingegen bietet eine zusätzliche Sicherheit, da das Gericht die Eignung der Betreuerin oder des Betreuers prüft und bei Bedarf eine andere Person auswählt.

- Gerichtliche Beteiligung: Bei der Vorsorgevollmacht wird das Gericht nur eingeschaltet, wenn es Zweifel an der Vollmacht gibt oder wenn es zu Streitigkeiten kommt. Bei der Betreuungsverfügung hingegen ist die gerichtliche Beteiligung von Anfang an vorgesehen, um die Eignung der vorgeschlagenen Person zu überprüfen.

- Risiko der Ablehnung: Bei einer Betreuungsverfügung besteht das Risiko, dass das Gericht die von Ihnen vorgeschlagene Person als ungeeignet ansieht und stattdessen eine andere Person bestimmt. Dies könnte zu einer Situation führen, in der jemand, den Sie nicht ausgewählt haben, Ihre Angelegenheiten regelt.

Fazit
Die Wahl zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung hängt von Ihren individuellen Präferenzen und der Vertrauenswürdigkeit der Person ab, die Sie für diese Rolle in Betracht ziehen. Wenn Sie einer Person uneingeschränkt vertrauen und möchten, dass diese ohne gerichtliche Kontrolle für Sie handelt, ist die Vorsorgevollmacht die bessere Wahl. Wenn Sie hingegen möchten, dass das Gericht eine zusätzliche Prüfung der Eignung dieser Person vornimmt, ist die Betreuungsverfügung eine sinnvolle Alternative. Beide Optionen haben ihre Vorzüge, und es kann in manchen Fällen sinnvoll sein, sie zu kombinieren.

Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um die für Sie passende Lösung zu finden.

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind – etwa aufgrund einer schweren Verletzung, Krankheit oder altersbedingter Einschränkungen. Mit dieser Vollmacht übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens die rechtliche Befugnis, Ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie selbst nicht handlungsfähig sind. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt und es keine bevollmächtigte Person gibt, bestimmt das Betreuungsgericht, wer für Sie handelt und Ihre Interessen vertritt. Durch die Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer diese Rolle übernehmen soll, und vermeiden, dass eine fremde oder unerwünschte Person diese wichtige Aufgabe übernimmt.

Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich unbefristet gültig und bleibt so lange in Kraft, bis Sie diese widerrufen oder eine im Dokument festgelegte Bedingung für das Ende der Vollmacht eintritt. Es ist wichtig, die Vollmacht regelmäßig zu überprüfen und sie bei Bedarf an veränderte Lebensumstände anzupassen. Beispielsweise sollten Sie die Vorsorgevollmacht aktualisieren, wenn sich Ihre persönlichen oder familiären Verhältnisse ändern, wie etwa durch Heirat, Scheidung oder den Tod einer in der Vollmacht benannten Person. Indem Sie Ihre Dokumente regelmäßig im Blick behalten, stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht stets Ihren aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich sollte jede volljährige Person eine Vorsorgevollmacht in Betracht ziehen. Unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle oder plötzliche Krankheiten können jederzeit dazu führen, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmt zu handeln. Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass in solchen Situationen eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten regeln kann. In Deutschland haben insbesondere Menschen ab 60 Jahren häufig eine Vorsorgevollmacht, da sie sich stärker mit den Themen Alter und Pflege auseinandersetzen. Allerdings sollte die Entscheidung für oder gegen eine Vollmacht nicht vom Alter abhängen. Unabhängig vom Lebensalter ist eine Vorsorgevollmacht eine wichtige Absicherung für den Ernstfall, da sie ermöglicht, dass Ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Kurz gesagt: Jede und jeder von uns kann von einer Vorsorgevollmacht profitieren, um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen auch in schwierigen Lebenslagen gewahrt bleiben.

Wann ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Eine Vorsorgevollmacht ist gültig, sobald sie von der oder dem Vollmachtgebenden unterzeichnet wurde. Zwar ist keine besondere Form vorgeschrieben, dennoch gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten, um die Wirksamkeit der Vollmacht sicherzustellen:

  • Die Vorsorgevollmacht muss von der Person, die die Vollmacht erteilt, eigenhändig unterschrieben werden. Dies bestätigt, dass die Vollmacht freiwillig und bewusst erteilt wurde. 
  • Es ist ebenfalls ratsam, dass auch die bevollmächtigte Person die Vollmacht unterschreibt. Dies dient als Bestätigung, dass die bevollmächtigte Person die Verantwortung annimmt und bereit ist, die festgelegten Aufgaben im Bedarfsfall zu übernehmen. Ohne diese Unterschrift kann es zu Problemen bei der Durchsetzung der Vollmacht kommen, da die Wirksamkeit im Zweifel angezweifelt werden könnte. 
  • Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber zusätzliche Rechtssicherheit bieten, insbesondere bei komplexen oder umfangreichen Vollmachten, wie z. B. bei Immobiliengeschäften. Durch die notarielle Beurkundung wird zudem bestätigt, dass die oder der Vollmachtgebende bei der Unterzeichnung geschäftsfähig war. Durch die Einhaltung dieser einfachen Regeln stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall rechtlich anerkannt und wirksam ist.
Kann man eine Vorsorgevollmacht ohne Notar erstellen?

Ja, es ist möglich, eine Vorsorgevollmacht ohne die Mitwirkung eines Notars zu erstellen. Eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht ist rechtsgültig, sofern sie von der vollmachtgebenden Person eigenhändig unterschrieben wurde. Es gibt jedoch bestimmte Bereiche, bei denen eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, um die Wirksamkeit der Vollmacht sicherzustellen:

  • Wenn die bevollmächtigte Person befugt sein soll, Grundstücksgeschäfte wie den Kauf, Verkauf oder die Belastung von Immobilien (z. B. mit einer Hypothek) zu tätigen, muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden. 
  • Falls die Vollmacht auch für die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. als Geschäftsführer einer GmbH) genutzt werden soll, ist ebenfalls eine notarielle Beglaubigung erforderlich. 
  • Bei der Regelung von Erbschaftsangelegenheiten kann eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein, insbesondere wenn es um die Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften geht. Für alle anderen Bereiche, wie die Regelung von Bankangelegenheiten, Gesundheitsfragen oder die allgemeine Vertretung im Alltag, ist eine notarielle Beglaubigung in der Regel nicht erforderlich. Allerdings kann eine notarielle Beurkundung zusätzliche Sicherheit bieten und Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht im Ernstfall ausräumen. 

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem speziellen Fall eine notarielle Beglaubigung notwendig ist, kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen.

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Der Hauptunterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung liegt in ihrem jeweiligen Zweck und Inhalt:

  • In einer Patientenverfügung legen Sie selbst fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen und welche Sie ablehnen. Sie geben damit präzise Anweisungen für Situationen, in denen Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern, etwa bei schwerer Krankheit, Bewusstlosigkeit oder am Lebensende. Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnden Ärzte und gibt ihnen klare Vorgaben darüber, welche Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. 
  • Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermächtigt eine von Ihnen ausgewählte Person, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies schließt auch medizinische Entscheidungen ein, aber in der Vorsorgevollmacht selbst wird nicht festgelegt, wie diese Entscheidungen konkret aussehen sollen. Stattdessen geht es darum, wer die Entscheidungen trifft. Die bevollmächtigte Person kann auf Basis der Vorsorgevollmacht Ihre Interessen in medizinischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten. 

Zusammengefasst:

  • Patientenverfügung:
    Bestimmt konkret, wie medizinische Entscheidungen getroffen werden sollen.
  • Vorsorgevollmacht:
    Bestimmt wer die Entscheidungen treffen darf, ohne im Detail festzulegen, wie diese Entscheidungen aussehen sollen.

Idealerweise sollten beide Dokumente zusammen genutzt werden. Die Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche befolgt werden, während die Vorsorgevollmacht eine Person benennt, die diese Wünsche durchsetzt und in allen anderen Angelegenheiten für Sie handelt.

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