Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Damit Sie im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzenbleiben, sollten Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen. Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch – die VGH Auslandsreisekrankenversicherung bietet Ihnen den passenden Reisekrankenversicherungs-Schutz für sich und Ihre Familie. Dieser schützt Sie vor hohen Kosten bei ärztlicher Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.
Vertragspartner: VGH Versicherungen
Landschaftliche Brandkasse Hannover
Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Die VGH Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubsreisen und Geschäftsreisen gibt es in zwei Varianten: Für Einzelpersonen (AK-E) und für Familien (AK-F).
| VGH ReisekrankenSchutz (AK-E) | VGH ReisekrankenSchutz (AK-F) | |
|---|---|---|
| Reisedauer | Jeweils maximal 8 Wochen | Jeweils maximal 8 Wochen |
| Versicherte Personen | Einzelpersonen | Familien |
Leistungen | ||
| Ambulante Heilbehandlungen | ![]() | ![]() |
| Stationäre Heilbehandlungen | ![]() | ![]() |
| Zahnärztliche Heilbehandlungen | ![]() | ![]() |
| Rücktransport nach Hause | ![]() | ![]() |
| Suche, Rettung und Bergung | bis zu 5.000 Euro | bis zu 5.000 Euro |
| Betreuungsleistungen für Kinder | ![]() | ![]() |
| Überführungskosten bei Tod | ![]() | ![]() |
| 24-Stunden-Notruf-Service | ![]() | ![]() |
Ihr Jahresbeitrag | pro Person | pro Familie |
| 0 - 59 Jahre | 11,40 Euro | 26,40 Euro |
| 60 - 69 Jahre | 33,60 Euro | 66,60 Euro |
| ab 70 Jahre | 51,60 Euro | 103,20 Euro |
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen ausgewählten Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.
Wenn Sie einen Austausch machen möchten oder sich im Ausland weiterbilden wollen, brauchen Sie für diese Zeit eine verlässliche Reisekrankenversicherung.
Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt geplant haben, brauchen Sie eine Reisekrankenversicherung. Sichern Sie sich jetzt ab. Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.
Vertragspartner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg (Kooperationspartner der VGH)
Versichern können sich Personen,
In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Familienangehörige versichert, wenn deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige gelten dabei der Ehepartner oder der Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder (auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder).
Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden und einen Zeitraum von acht Wochen nicht übersteigen. Dauert eine Reise länger als acht Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten acht Wochen dieser Reise.
Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollte der Notruf-Service (unter der Telefonnummer +49(0)4441 905-4441) zur Beratung und Unterstützung eingeschaltet werden. Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu erwartenden stationären Aufenthalt, damit für Sie zum Beispiel ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und Sie nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss der Notruf-Service zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden.
Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.
Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen Vorlage der Originale ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Darüber hinaus müssen die geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sein.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227 in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Postfach 13 63, 49362 Vechta; Tel. 04441 905-0, Fax 04441 905-470, E-Mail: info@alte-oldenburger.de, www.alte-oldenburger.de, Amtsgericht Oldenburg HRB 110012 und beim Versicherungsschutz für längere Auslandsaufenthalte (365 Tage bis 5 Jahre) mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. 040 4119 1000, Fax 040 4119 3040, E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de, Handelsregister: HRB Hamburg 19768.
Die Versicherung deckt alle Urlaubs- und Geschäftsreisen eines Jahres ab, jedoch nur maximal die ersten 8 Wochen jeder Reise.
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