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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Reisen Sie gelassen

Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Damit Sie im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen­bleiben, sollten Sie eine Reise­kranken­versicherung abschließen. Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslands­aufenthalt oder Schüler­austausch – die VGH Auslandsreise­krankenversicherung bietet Ihnen den passenden Reise­kranken­versicherungs-Schutz für sich und Ihre Familie. Dieser schützt Sie vor hohen Kosten bei ärztlicher Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Kranken­kasse nicht oder nur teilweise erstattet.

Die Vorteile der VGH Auslandsreise­krankenversicherung:

  • Übernimmt die Kosten für medizinisch sinnvolle und vertretbare Transporte und Medikamente
  • Versichert Sie ohne Gesundheits­prüfung
  • Familien­plus: Rück­transport auch für eine Begleit­person

Vertragspartner: VGH Versicherungen
Landschaftliche Brandkasse Hannover
Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Details

Die Auslands­reise­kranken­ver­sicherungen im Detail

Die VGH Auslandsreise­krankenversicherung für Urlaubsreisen und Geschäftsreisen gibt es in zwei Varianten: Für Einzel­personen (AK-E) und für Familien (AK-F).

VGH Auslandsreise­krankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen

 VGH Reise­kranken­Schutz (AK-E)VGH Reise­kranken­Schutz (AK-F)
ReisedauerJeweils maximal 8 WochenJeweils maximal 8 Wochen
Versicherte PersonenEinzel­personenFamilien

Leistungen

  
Ambulante Heil­behandlungen
Stationäre Heil­behandlungen
Zahnärztliche Heil­behandlungen
Rück­transport nach Hause
Suche, Rettung und Bergungbis zu 5.000 Eurobis zu 5.000 Euro
Betreuungs­leistungen für Kinder
Überführungs­kosten bei Tod
24-Stunden-Notruf-Service

Ihr Jahresbeitrag

pro Personpro Familie
0 - 59 Jahre11,40 Euro26,40 Euro
60 - 69 Jahre33,60 Euro66,60 Euro
ab 70 Jahre51,60 Euro103,20 Euro

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen ausgewählten Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen.

Für jede Reise die Richtige

Versicherungs­schutz für zum Beispiel Au-pairs und Austausch­studenten

Wenn Sie einen Austausch machen möchten oder sich im Ausland weiterbilden wollen, brauchen Sie für diese Zeit eine verlässliche Reisekrankenversicherung.

Versicherungs­schutz für längere Auslands­aufenthalte (365 Tage bis 5 Jahre)

Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt geplant haben, brauchen Sie eine Reisekrankenversicherung. Sichern Sie sich jetzt ab. Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.

Vertragspartner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg (Kooperations­partner der VGH)

Service

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur VGH Auslandsreise­krankenversicherung

Wer kann sich versichern?

Versichern können sich Personen,

  • deren ständiger Wohn­sitz in der Bundes­republik Deutschland liegt und
  • die nur vorüber­gehend ins Ausland reisen.

In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Familienangehörige versichert, wenn deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige gelten dabei der Ehepartner oder der Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder (auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder).

Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungsschutz?

Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden und einen Zeitraum von acht Wochen nicht übersteigen. Dauert eine Reise länger als acht Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten acht Wochen dieser Reise.

Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.

Wo gilt der Versicherungsschutz der VGH Auslandsreise­krankenversicherung?

Der Versicherungs­schutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohn­sitz unterhält; die Bundes­republik Deutschland gilt nicht als Ausland.

Wie lange gilt eine abgeschlossene VGH Auslandsreise­krankenversicherung?

Der Versicherungs­vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.

Was muss ich im Schadenfall tun und welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollte der Notruf-Service (unter der Telefonnummer +49(0)4441 905-4441) zur Beratung und Unterstützung eingeschaltet werden. Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu erwartenden stationären Aufenthalt, damit für Sie zum Beispiel ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und Sie nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss der Notruf-Service zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden.


Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.


Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen Vorlage der Originale ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Darüber hinaus müssen die geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sein.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227 in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Postfach 13 63, 49362 Vechta; Tel. 04441 905-0, Fax 04441 905-470, E-Mail: info@alte-oldenburger.de, www.alte-oldenburger.de, Amtsgericht Oldenburg HRB 110012 und beim Versicherungsschutz für längere Auslandsaufenthalte (365 Tage bis 5 Jahre) mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. 040 4119 1000, Fax 040 4119 3040, E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de, Handelsregister: HRB Hamburg 19768.

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