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Überblick

Werte stiften – Spuren hinterlassen

Ihr Geld soll Gutes tun? Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück ist das ideale Werkzeug.  Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer eigenen Stiftung Ihr Lebenswerk fortzuführen. Viele Vorteile sprechen dafür.

  • Einfach zu errichten - kostengünstig
  • Umfassende Beratung
  • Verwaltung durch Stiftergemeinschaft
  • Schon ab 25.000 Euro
  • Namens- oder Themenstiftung
  • Regionaler Bezug möglich

Das Grundprinzip – gute Gründe

  • Schaffen Sie ein persönliches Andenken an Ihre Vorfahren, Ihre Lebenspartner oder sich selbst.
  • Tun Sie Ihrer Heimat etwas Gutes und übernehmen sie gesellschaftliche Verantwortung. Unterstützen Sie die Ihnen am Herzen liegenden regionalen oder überregionalen Förderzwecke und Einrichtungen.
  • Geben Sie etwas von dem weiter, was Sie im Leben erreicht haben.
  • Die Stiftung gilt ewig. Viele Stiftungen überdauern bereits Jahrhunderte und wirken immer noch.
  • Fördern Sie mit den Erträgen aus Ihrem Vermögen eine von Ihnen bestimmte Einrichtung. Der besondere Vorteil in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück: Sie müssen sich nicht dauerhaft festlegen, sondern können jederzeit eine andere Einrichtung fördern.
  • Sie entscheiden frei, ob Sie anonym stiften oder ob die Stiftung Ihren Namen trägt.
  • Als Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können zu Lebzeiten steuerlich geltend gemacht werden.
  • Bei Zustiftungen von Todeswegen kann Ihre Stiftung das ihr zugedachte Vermögen ohne Abzug von Erbschaftssteuer erhalten.

Gemeinsam für den guten Zweck

Die Stiftergemeinschaft wird treuhänderisch durch die Deutsche Stiftungstreuhand AG verwaltet. Die Deutsche Stiftungstreuhand betreut zurzeit mehr als 1.700 Stifter (Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Hand). Ihr Handeln wird bestimmt durch den Respekt vor den Entscheidungen des Stifters. Für jede Stiftung gibt es Kontrollorgane, die auch mit externen sachkundigen Personen besetzt sind.

Ihr nächster Schritt

Die Private Banking Berater Ihrer Sparkasse helfen Ihnen gerne weiter – vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen und Antworten

Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszweckes in Ihrem Namen.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten. Aber auch Themenstiftungen mit einem konkreten Förderschwerpunkt sind eine interessante Möglichkeit.

Welche Zwecke können unterstützt werden?

Sie können grundsätzlich alle förderfähigen Stiftungszwecke unterstützen, welche der Gesetzgeber gemäß der Abgabenordnung (AO) für Stiftungszwecke zugelassen hat.

Sie können mit Ihrer Stiftung z.B.

  • die Heimatpflege, Heimatkunde,
  • den Denkmalschutz,
  • die Erziehung, Bildung und die Schülerhilfe,
  • die Kunst, die Kultur und kirchliche Zwecke,
  • den Tierschutz, den Natur- und Umweltschutz,
  • die Landschaftspflege,
  • die mildtätigen Zwecke und die Hilfe für Behinderte,
  • die Jugend- und Seniorenhilfe,
  • die Rettung aus Lebensgefahr,
  • den Sport und
  • das bürerschaftliche Engagement
 
unterstützen.
Ist die Errichtung und Verwaltung einer Stiftung aufwendig?

Nein, denn Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift.

Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenberater erledigt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.

Die Deutsche Stiftungstreuhand AG übernimmt als Stiftungsverwalter und -treuhänder folgende Aufgaben:

  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Kontoführung
  • Überwachung der zweckgerechten Verwendung der zugewendeten Fördermittel beim Empfänger
  • Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
  • Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch einen externen Prüfer
  • Anforderung und Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der zu fördernden Einrichtung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vermögensanlage
  • Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Beantwortung von Stifter- und Spenderanfragen
  • Spendenverwaltung
  • Abwicklungder Förderung an die begünstigte Einrichtung
  • laufende Beobachtung der rechtlichen/steuerlichen Rahmenbedingungen der Stiftung und Vornahmeder ggf. erforderlichen Anpassungen
  • Auf Wunsch: Die Pflege Ihres Grabes

Selbstverständlich erhalten Sie einen umfassenden Geschäftsbericht und können sich auch aktiv - z. B. bei einer Spendenübergabe - einbringen.

Ab welchem Betrag kann eine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 25.000,00 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Muss ich die Stiftung zu Lebzeiten gründen oder kann die Gründung auch erst nach dem Tod erfolgen?

Beides ist möglich.  

Sie können eine Stiftung zu Lebzeiten gründen und die damit verbundenen Steuervorteile für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen. In diese Stiftung können Sie dann jederzeit Spenden oder Zustiftungen einzahlen, um Sie langsam zu erhöhen. Die Stiftung können Sie sogar in Ihrem Nachlass testamentarisch berücksichtigen.  

Es ist aber auch ganz einfach eine Stiftung erst nach dem Tod zu gründen. In diesem Fall müssen Sie ein Testament errichten, in dem sie als (Teil)Erben eine neu zu errichtende Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück bestimmen. 

Die Errichtung zu Lebzeiten kommt allerdings wesentlich häufiger vor, nicht zuletzt, weil sie zahlreiche Vorteile bietet.

Kann ich meine Stiftung als Erbin einsetzen?

Ja, die gemeinnützige Stiftung eignet sich ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Insbesondere dann, wenn keine Erben vorhanden sind, bietet sich die Stiftung als  Instrument der Nachlassregelung an.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Spenden: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre Unterstiftung, die steuerlich als Zustiftung zur bereits bestehenden nicht rechtsfähigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück“ geführt wird, erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei einer rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Stiftung zu. Zusätzlich können Sie einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro (Ehegatten /Lebenspartner doppelt) für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung durch Erben: Geerbtes Vermögen kann durch die Erben zugestiftet werden. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftsteuer führen. Hierfür wird empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.

Ihr nächster Schritt

Die Private Banking Berater Ihrer Sparkasse helfen Ihnen gerne weiter – vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Stiftergemeinschaft

Gemeinsam mehr erreichen

Folgende Stiftungen wurden über die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Bersenbrück gegründet.

Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Bersenbrück

Ausführliche Informationen erhalten Sie in einem Flyer der Bürgerstiftung der Samtgemeinde Bersenbrück.

Bürgerstiftung in der Samtgemeinde Artland

Ausführliche Informationen erhalten Sie in einem Flyer der Bürgerstiftung der Samtgemeinde Artland.

Möglichkeiten für Spenden und Zustiftungen

Die Bankverbindung finden Sie hier. Alternativ können Sie auch direkt online spenden.

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