Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Unsere BLZ & BIC
BLZ26551540
BICNOLADE21BEB
Überblick

VGH RiesterRente mit staatlichen Zulagen

Die Lebens­erwartung steigt – wir werden immer älter. Den 90. Geburtstag zu feiern, wird in Zukunft keine Seltenheit sein. Ein längeres Leben bringt aber auch einen längeren Ruhe­stand mit sich. Wenn Sie die Zeit nach dem Berufs­leben genießen möchten, ohne dabei auf den gewohnten Lebens­standard zu verzichten, ist das mit der gesetzlichen Rente kaum möglich. Sie bietet nur noch eine Grund­versorgung.

Privat vorzu­sorgen ist darum unerlässlich: Besonders lukrativ ist dies mit den staatlichen Zulagen in der VGH RiesterRente. So können Sie bereits mit niedrigem Eigen­beitrag und hoher staatlicher Förderung einen wichtigen Beitrag zu Ihrer Alters­vorsorge leisten.

Je früher Sie einsteigen, desto mehr Geld bekommen Sie vom Staat geschenkt

  • Um die Förderung in voller Höhe zu bekommen, müssen Sie vier Prozent Ihres Vor­jahres­einkommens einzahlen (abzüglich der Riester-Zulagen).
  • Die Zulagen fließen direkt in Ihren Vertrag und reduzieren so Ihren Eigen­aufwand.

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Sicherheit im Alter

Aus Ihren Beiträgen und den Zulagen wird zum Renten­beginn eine lebens­lang garantierte Rente aus­gezahlt.

Ihre Flexibilität

Den Renten­beginn wählen Sie flexibel zwischen dem vollendeten 62. und 67. Lebens­jahr.

Details

Die VGH RiesterRente im Detail

Stabiles Wachstum plus garantierte Sicherheit. Die VGH RiesterRente Klassik bietet Ihnen maximale Sicherheit und eine attraktive Garantie­verzinsung.

Ihr Geschenk vom Staat

Die VGH RiesterRente ist eine private Alters­vorsorge, die vom Staat mit Zulagen und weiteren Steuer­vorteilen gefördert wird.

Ihre Sicherheit

Ihre Spar­beiträge werden krisen­sicher angelegt und stehen garantiert zum Renten­beginn oder im Todes­fall zur Verfügung. Ohne Wenn und Aber.

Attraktive Gesamt­verzinsung

Über die Garantie­verzinsung hinaus partizipieren Sie in Form von Über­schüssen an den Anlage­erfolgen der VGH.

Das könnte Sie auch interessieren

VGH PrivatRente

Die VGH PrivatRente passt sich Ihrem Leben an und sichert Ihren Lebens­standard im Alter. Vom Renten­beginn bis zur Auszahlung der Leistungen – Sie entscheiden selbst, wie Ihre Vorsorge aussieht.

VGH BasisRente

Die VGH BasisRente ist die ideale Alters­vorsorge für Selbst­ständige, Frei­berufler und alle mit hohem Einkommen, die von erheblichen Steuer­vorteilen profitieren möchten.

VGH Renten­rechner

Finden Sie in nur 15 Sekunden heraus, ob Ihre gesetzliche Rente für einen entspannten Ruhe­stand reicht.

Service

Schnelle Antworten finden

Für wen ist die VGH RiesterRente sinnvoll?

Als Ergänzung zur gesetzlichen Versorgung ist die VGH RiesterRente für alle Förder­berechtigten und deren Ehe­partner/eingetragener Lebens­partner, unabhängig vom Ein­kommen, sinnvoll.

Besonders interessant ist die VGH RiesterRente für:

  • Familien mit Kindern oder Allein­erziehende mit geringem Einkommen. Für sie sind die hohen staatlichen Zulagen besonders lohnend.
  • Personen mit hohen Einkommen, die zusätzlich Steuer­vorteile nutzen möchten. Die Beiträge der Riester­Rente können in der Steuer­erklärung als Sonder­ausgaben geltend gemacht werden.
  • Berufs­anfänger haben durch einen frühen Einstieg in die Alters­vorsorge einen entscheidenden Faktor auf ihrer Seite: die Zeit. Bereits mit geringen Beiträgen kann dank Zinses­zinseffekt eine solide Vorsorge aufgebaut werden. Ein zusätzliches Plus: Bei Vertrags­abschluss vor dem 25. Lebens­jahr erhalten Berufs­einsteiger einen einmaligen Bonus von 200 Euro und sichern sich zusätzlich über die lange Lauf­zeit besonders viele staatliche Zulagen.
Wer ist förderberechtigt und erhält die staatlichen Zulagen der VGH RiesterRente?

Förder­berechtigt sind:

  • alle Arbeitnehmer und renten­versicherungs­pflichtigen Selbstständigen
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Pflicht­versicherte in der land­wirtschaftlichen Alters­kasse, deren Ehegatten und mitarbeitende Familien­angehörige
  • Eltern während anzurechnender Kinder­erziehungs­jahre
  • renten­versicherungs­pflichtige Mini­jobber
  • Bezieher einer Erwerbs­unfähigkeits- oder vollen Erwerbs­minderungs­rente bzw. einer Versorgung wegen Dienst­unfähigkeit
  • die Ehepartner/eingetragenen Lebens­partner der Förder­berechtigten, unabhängig vom Ein­kommen
Wie wird die VGH RiesterRente ausgezahlt?

Sie erhalten eine garantierte lebens­lange Rente. Auf Wunsch können Sie sich auch einmalig bis zu 30 Prozent des Vertrags­guthabens bei Renten­beginn auszahlen lassen. Den Renten­beginn wählen Sie flexibel zwischen dem vollendeten 62. und 67. Lebens­jahr.

Wie wird die VGH RiesterRente später versteuert?

Die Renten­zahlung aus der RiesterRente unterliegt der regulären Einkommen­steuer. Sie muss also voll mit dem persönlichen Steuer­satz versteuert werden – dieser ist im Renten­alter in der Regel deutlich geringer als im Erwerbs­leben.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Grundsätzlich ist die VGH RiesterRente anrechnungs­frei. Somit ist Ihr Vertrags­guthaben vor dem Zugriff der Arbeits­agenturen und Sozial­ämter bei Arbeits­losigkeit oder Hartz IV während der gesamten Einzahlungs­phase geschützt.

Wenn es finanziell eng wird, haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihren Vertrag ruhen zu lassen (Beitrags­freistellung). Für die Dauer der Frei­stellung erhalten Sie keine staatliche Förderung.

Sie können jederzeit wieder einsteigen und die Beitrags­zahlung fortsetzen.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226

 Cookie Branding

Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.

i