Die gesetzliche Rente wird Sie im Ruhestand nicht mehr ausreichend absichern können – das ist nichts Neues. Wenn Sie im Alter Ihren Lebensstandard halten möchten, führt kein Weg an der privaten Altersvorsorge vorbei. Das Leben ist nicht immer planbar. Darum muss sich auch die Altersvorsorge flexibel Ihrem Leben anpassen.
Mit einer privaten Rentenversicherung, der VGH PrivatRente, sorgen Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen vor und sichern sich so einen entspannten Ruhestand.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Durch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eignet sich die VGH PrivatRente ideal als zusätzliches „Standbein“ neben der staatlich geförderten Vorsorge mit der VGH BasisRente oder der VGH RiesterRente.
Als Ergänzung zur VGH PrivatRente können Sie den VGH Berufsunfähigkeits-Zusatzschutz abschließen. Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen. So sichern Sie verlässlich Ihre Altersvorsorge. Je nach Vereinbarung erhalten Sie zusätzlich eine Rente bei Berufsunfähigkeit.
Wichtig ist die VGH PrivatRente für Angestellte und Beamte als Ausgleich für die Kürzungen der gesetzlichen Rente/Pension und die Anhebung des Rentenalters. Aber auch für Selbstständige und Freiberufler, da sie in der Regel keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Junge Leute haben beim Thema Altersvorsorge einen entscheidenden Faktor auf ihrer Seite: die Zeit. Je früher sie starten, desto besser. Bereits mit geringen Beiträgen kann dank Zinseszinseffekt eine solide Vorsorge aufgebaut werden.
Besser spät als nie – auch für rentennahe Jahrgänge lohnt sich eine Altersvorsorge. Mit höheren Einmalbeiträgen kann auch hier die voraussichtliche Rente deutlich aufgebessert werden.
Die VGH PrivatRente ist ein Leben lang steuerbegünstigt. Von 100 Euro Bruttorente bleiben zum Beispiel einem 65-Jährigen nach Steuerabzug:
Versteuert werden 18 Euro mit 25 Prozent. Bei Auszahlung in einer Summe ist die Hälfte der Erträge steuerfrei, sofern die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betrug und das 62. Lebensjahr vollendet wurde. Zugrunde gelegt wird der persönliche Steuersatz.
Nein. Für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Eine Gesundheitsprüfung erfolgt bei Einschluss einer Zusatzversicherung wie zum Beispiel dem VGH Berufsunfähigkeits-Zusatzschutz.
Selbstverständlich können Sie in der Beitragszahlungsphase die Höhe Ihrer Beiträge nach Ihren Bedürfnissen anpassen.
Zudem können Sie Zuzahlungen bis zum 3-fachen Jahresbeitrag leisten (zum Beispiel aus Bonuszahlungen oder Erbschaften), um Ihre Rente zu erhöhen. Bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit besteht außerdem die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der Beiträge.
Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente, in einer Summe oder einer Kombination aus beidem (Teilauszahlung und Teilverrentung).
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226 .