Die gesetzliche Rente bietet Ihnen nur noch eine Grundversorgung. Ohne eine durchdachte Altersvorsorge rückt der entspannte Ruhestand immer weiter in die Ferne. Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie Ihren gewohnten Lebensstandard – und das mithilfe des Staats. Denn die VGH BasisRente wird durch Steuervorteile gefördert. So reduzieren Sie Ihren Eigenaufwand erheblich. Vor allem Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen beziehungsweise hoher Steuerlast profitieren davon.
Wenn Sie bereits heute Steuern sparen und gleichzeitig im Alter gut versorgt sein möchten, dann ist die VGH BasisRente die richtige Lösung.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Als Ergänzung zur VGH BasisRente können Sie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abschließen. Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen. So sichern Sie verlässlich Ihre Altersvorsorge.
Die BasisRente, auch „Rürup-Rente“ genannt, ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat durch erhebliche Steuervorteile gefördert wird.
2017 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 23.362 Euro (Ledige) bzw. 46.724 Euro (zusammen veranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) in Ihren Vertrag einzuzahlen.
Im Jahr 2017 können Sie 84 Prozent Ihres Jahresbeitrags als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Durch die Steuerersparnis reduzieren Sie so Ihren Eigenaufwand.
Zudem profitieren Sie von Jahr zu Jahr mehr: Jährlich steigt der abzugsfähige Höchstbetrag um zwei Prozent an. Ab dem Jahr 2025 werden 100 Prozent Ihrer Beiträge für die VGH BasisRente beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.
Beispiel:
Besonders interessant ist die VGH BasisRente für Selbstständige und Freiberufler. Sie haben oft nur sehr geringe oder gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Für sie ist die BasisRente die einzige staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.
Aber auch Angestellte und Beamte, vor allem mit hohem Einkommen beziehungsweise hoher Steuerlast, profitieren heute von der Steuerersparnis und schließen gleichzeitig die Lücke zwischen Arbeitseinkommen und gesetzlicher Rente/Pension. Bei Personen mit hohem Einkommen kann die Rentenlücke besonders groß ausfallen, weil zum Beispiel ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von der Deutschen Rentenversicherung bei der Berechnung von Rentenansprüchen nicht berücksichtigt wird.
Nicht zuletzt ist die VGH BasisRente eine ideale Vorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer als pfändungssicherer, privater Vertrag ohne Bilanzberührung.
Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Den Rentenbeginn können Sie flexibel schon ab dem vollendeten 62. Lebensjahr festlegen.
Für die Besteuerung der VGH BasisRente wird zu Beginn des Rentenbezugs ein Steuerfreibetrag festgesetzt, welcher für die gesamte Laufzeit der Rente gilt. Die Höhe des Freibetrags ergibt sich aus dem Kalenderjahr des erstmaligen Rentenbezugs (§ 22 Abs.1 Satz 3a, aa EStG).
Der steuerpflichtige Anteil beträgt für Rentenbeginne bis einschließlich 2005 50 Prozent. Er erhöht sich bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte und ab dem Jahr 2021 bis 2040 um einen Prozentpunkt.
2017 beträgt der steuerpflichtige Anteil 74 Prozent.
Je nach Vereinbarung ist eine Versorgung des Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners durch eine Verrentung des Vertragsguthabens im Todesfall möglich.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.