Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Unsere BLZ & BIC
BLZ26551540
BICNOLADE21BEB

Gemeinnützige Stiftung der Kreissparkasse Bersenbrück

Seit der Errichtung zum 100jährigen Jubiläum der Kreissparkasse Bersenbrück im Jahr 1987 wurden etwa 500 Projekte von Vereinen, Museen oder sozialen Einrichtungen mit über 1.000.000 Euro gefördert. 

Gemeinnützige Stiftung:
Logische Konsequenz unserer Verantwortung

Die Kreissparkasse Bersenbrück übernimmt seit Generationen gesellschaftliche Verantwortung. Mit der Gründung ihrer Gemeinnützigen Stiftung sicherte sie ihr jahrzehntelanges Engagement noch weiter ab. Seitdem konzentriert sich das Stiftungsengagement gezielt auf regionale Initiativen sowie Aufgaben zur Heimat-, Jugend-, Behinderten- und Altenpflege im ehemaligen Landkreis Bersenbrück.

„Verantwortung tragen heißt, sich seiner Verantwortung bewusst werden. Die Kreissparkasse leistet einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl und stiftet Nutzen für Viele in unserer Region.“, so Helmut Tolsdorf, Verwaltungsrats- und Kuratoriumsvorsitzender.

Wen fördern wir?

Leitlinien, Förderkriterien und Antragstellung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Vor diesem Hintergrund werden die Erträge aus dem Stiftungskapital für die entsprechenden Projekte als Zuwendung an steuerbegünstigte und gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gegeben. An die zu fördernden Vorhaben wird der Anspruch einer angemessenen Qualität und regionaler bzw. lokaler Bedeutung gestellt. Darüber hinaus bleibt der konzeptionelle Ansatz bei der Beurteilung des Vorhabens nicht unberücksichtigt.

Eine Unterstützung einzelner Vorhaben gemeinsam mit anderen Partnern, z. B. öffentlichen Geldgebern oder weiteren Stiftungen, ist möglich; unabhängig davon sollten Eigenmittel des Antragstellers in das Projekt einfließen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Im Rahmen der Antragstellung ist eine ebenso klare Definition und Dokumentation des Vorhabens mit der Vorlage eines genauen Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanes erforderlich. Die über den Stiftungsvorstand eingereichten Förderanträge werden, sofern die genannten Kriterien erfüllt sind, dem Stiftungskuratorium zur Entscheidung vorgelegt.

Unsere Förderbilanz. Projekte im Fokus

Ausgeschüttet wurden seit der Gründung über 1.000.000 Euro, mit denen etwa 500 Projekte von Vereinen, Museen oder sozialen Einrichtungen gefördert werden konnten.

In den vergangenen Jahren wurden unter anderem folgende Projekte gefördert:

Sie planen ein Projekt und haben Fragen, ob eine Förderung durch die Gemeinnützige Stiftung der Kreissparkasse Bersenbrück möglich ist?

Sie möchten für ein Projekt eine Förderanfrage an die Gemeinnützige Stiftung der Kreissparkasse Bersenbrück stellen? 

Datenschutzhinweise der Gemeinnützigen Stiftung der Kreissparkasse Bersenbrück

Ihre Ansprechpartner

Gern beantworten wir auch persönlich Ihre Fragen.

Vorstandsvorsitzender der Gemeinnützigen Stiftung Kreissparkasse Bersenbrück

Eckhard Droste

Telefon: 05439 63-40843

eckhard.droste@ksk-bersenbrueck.de

Vorstandsmitglied der Gemeinnützigen Stiftung Kreissparkasse Bersenbrück

Holger Havermann

Telefon: 05439 63-41212

holger.havermann@ksk-bersenbrueck.de

 Cookie Branding
i